Ab den 1. Januar 2024 müssen Unternehmen ihren Nachhaltigkeitsbericht für 2023 vorlegen.

2023 05 05 Testzentrum für künstliche Intelligenz in der Produktion gefördert

 

Der Countdown läuft. In noch neun Monaten müssen alle Großunternehmen ihren Nachhaltigkeitsbericht vorlegen. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) haben drei Jahre mehr Zeit, der Berichtspflicht nachzukommen.

Die CSRD, die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen, verpflichtet Organisationen über ihre Umwelt- und Sozialpolitik zu berichten. Damit sollen Unternehmen, Verbraucher, Politik und Geldgeber die Nachhaltigkeitsleistung besser bewerten und nachhaltigkeitsbezogene Wirtschaftsentscheidungen treffen können.

 

Die bisherigen Richtlinien für Nachhaltigkeit in Unternehmen sind sehr vage formuliert und lassen viel Spielraum. Daher werden mehr Standards gebraucht. Zum einen lassen Verbraucher*innen die Nachhaltigkeitsbilanz eines Unternehmens zunehmend in ihre Kaufentscheidung miteinfließen. Zum anderen stärkt eine entsprechende Nachhaltigkeitsleistung das Vertrauen in Unternehmen und Produkte. Besonders bei Branchen, die hohe CO2-Emissionen verursachen. Mit der neuen Richtlinie tritt deshalb eine deutliche Ausweitung des Geltungsbereiches in Kraft.

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