Die Regierungen von Deutschland, Österreich, Leichtenstein und der Schweiz reagieren auf die Auswirkungen des Corona-Virus auf die Wirtschaft mit verschiedenen Hilfsangeboten für Unternehmen, auch aus der Vierländerregion Bodensee. Im Folgenden finden Sie hilfreiche Links und Informationen.

Deutschland:

Die deutsche Bundesregierung tritt entschlossen und mit aller Kraft den wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus entgegen. Ein weitreichendes Maßnahmenbündel soll Arbeitsplätze schützen und Unternehmen unterstützen. Firmen und Betriebe werden mit Liquidität ausgestattet, damit sie durch die Krise kommen. Die zentrale Botschaft der Bundesregierung:

"Es ist genug Geld vorhanden, um die Krise zu bekämpfen und wir werden diese Mittel jetzt einsetzen. Wir werden alle notwendigen Maßnahmen ergreifen. Darauf kann sich jede und jeder verlassen."

Bundeswirtschaftsminister Altmaier und Bundesfinanzminister Scholz haben den Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen (PDF, 431 KB) vorgestellt.
Dieser enthält folgende Maßnahmen:

  • flexibles Kurzarbeitergeld & Arbeitszeitregelungen
  • Liquiditätshilfen durch Steuerstundungen
  • unbegrenzte Hilfszusagen für lückenlose Liquiditätsabdeckung
  • Europäische Zusammenarbeit

Mehr Informationen zu den Hilfsangeboten finden Sie hier: www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/coronavirus.html


Österreich:

Die östrreichische Bundesregierung trifft alle Maßnahmen, um die Ausbreitung des Coronavirus so gut wie möglich zu verlangsamen. Viele Unternehmen sind davon betroffen und viele Menschen in Österreich sorgen sich um ihren Arbeitsplatz. Die Bundesregierung hat daher ein Hilfspaket von bis zu 38 Milliarden Euro beschlossen, um massenhafte Arbeitslosigkeit in unserem Land sowie die Zahlungsunfähigkeit von Unternehmen zu verhindern:

  • Zusätzlich zum Soforthilfepaket von vier Milliarden Euro, das auf den Weg gebracht wurde, um Kurzarbeit sicherzustellen und vor allem kleinere und mittlere Betriebe zu unterstützen, soll es weitere neun Milliarden Euro an Garantien und Haftungen zur Kreditsicherung geben.
  • 15 Milliarden Euro sollen in die Notfallhilfe investiert werden, um Branchen zu unterstützen, die besonders hart von der Corona-Krise getroffen werden.
  • Zusätzlich soll es zehn Milliarden Euro an Steuerstundungen geben, da dies gerade jetzt in Zeiten von Umsatzeinbußen notwendig ist.

Ziel ist es, alles zu tun, damit die heimischen Betriebe – insbesondere Familienunternehmen und kleinere und mittlere Betriebe – gut durch die Krise kommen, damit möglichst viele Menschen ihren Arbeitsplatz behalten.

Weitere Informationen zu den Maßnahmen im Detail finden Sie hier: www.bmdw.gv.at/Themen/International/covid-19.html


Schweiz:

Um die Ausbreitung des Coronavirus in der Schweiz einzudämmen und um die Bevölkerung und die Gesundheitsversorgung zu schützen, hat der Bundesrat eingreifende Massnahmen beschlossen. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Massnahmen große wirtschaftliche Folgen haben. Er will deshalb der Wirtschaft schnell und unbürokratisch unter die Arme greifen. Oberstes Ziel ist die Lohnfortzahlung für Mitarbeitende. Dafür stehen ihm für die Soforthilfe aus den unterschiedlichsten Bereichen bis zu rund 10 Milliarden Franken zur Verfügung. Für Unternehmen wurde eine Infohotline eingerichtet.

Weitere Informationen zu den Maßnahmen im Detail finden Sie hier:www.seco.admin.ch/seco/de/home/Arbeit/neues_coronavirus.html


Fürstentum Liechtenstein:

Auch Liechtenstein ist von der weltweiten Ausbreitung des Coronavirus betroffen. Um die Ausbreitung möglichst zu verlangsamen, hat die Regierung diverse Massnahmen beschlossen, die auch die Unternehmen in Liechtenstein betreffen. Speziell für Unternehmen hat das Amt für Volkswirtschaft eine Hotline eingerichtet, die Fragen zu Geschäftsschliessungen, Kurzarbeit etc. beantwortet. Zudem hat die Regierung am 17.03.2020 beschlossen, die Anforderungen für Kurzarbeit anzupassen. Diese Anpassungen sind vorerst bis zum 30.06.2020 befristet. Mit dieser neuen Verordnung werden die Voraussetzungen zum Erhalt von Kurzarbeitsentschädigung im Zusammenhang mit dem Coronavirus und dessen Auswirkungen geschaffen. Nach der bis dato geltenden Rechtslage war es nicht möglich, im Fall einer Pandemie und deren Auswirkungen Kurzarbeit zu bewilligen.

Weitere Informationen zu den Maßnahmen im Detail finden Sie hier:

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