Was gilt im IBK-Raum bei der Einreise aus einer Nachbarregion im Ausland? Grenzpendler und Reisende müssen informiert sein, welche Maßnahmen im Zusammenhang mit der Covid19-Pandemie in der jeweiligen Region gelten. Die Internationale Bodensee-Konferenz (IBK) fasst die aktuellen Regelungen und die Links zu den offiziellen Informationsseiten in einer Pressemeldung zusammen.

Die Situation in der zweiten Corona-Welle stellt sich rund um den Bodensee in den Ländern Bayern, Baden-Württemberg, Vorarlberg, den Schweizer Kantonen sowie in Liechtenstein unterschiedlich dar. Zwar sind alle Länder und Kantone im IBK-Raum nach wie vor durch ein hohes Infektionsgeschehen gekennzeichnet, allerdings auf unterschiedlichem Niveau. Entsprechend gelten auch unterschiedliche Vorsorgemaßnahmen zur Beschränkung von Kontakten im öffentlichen und privaten Leben. Dies geht von Sperrstunden über Teil-Lockdowns bis hin zu Ausgangsbeschränkungen.

Klares Ziel der IBK ist es, den kleinen Grenzverkehr wo immer möglich aufrecht zu erhalten. Erneute pauschale Grenzschließungen wie bei der ersten Corona-Welle im Frühjahr 2020 sollen vermieden werden. Dabei hilft der Sechs-Punkte-Plan der IBK vom Juni 2020 mit regionalen Maßnahmen für ein koordiniertes Vorgehen in der Bodenseeregion.

Die IBK stellt auf ihrer Webseite eine Liste zu den offiziellen Informationsseiten der verschiedenen Regionen bereit. Damit können sich Einheimische und Grenzpendler in der Bodenseeregion einen Überblick über die geltenden Maßnahmen zur Pandemieeindämmung und zur Einreise ins Nachbarland verschaffen.

Nach derzeitigem Stand sind die Grenzen prinzipiell offen, wenn auch die Aufenthaltszwecke in einzelnen Regionen eingeschränkt sind. Der kleine Grenzverkehr ist weitgehend möglich, wenn auch teils mit Beschränkungen. Von Quarantänepflichten bei der Einreise bestehen in allen Ländern Ausnahmen für Grenzpendler (Beruf und Bildung) oder für Einreisende mit dringenden Gründen (z.B. Besuch naher Verwandter, wichtige berufliche Gründe, Güterverkehr, Gesundheitswesen).

Bild zum Coronavirus

Die Regelungen an der Grenze können wie folgt zusammengefasst werden (Stand: 14.12.2020):

  • In Deutschland besteht eine Quarantänepflicht für Einreisende aus Risikogebieten (wozu Österreich, die Schweiz und Liechtenstein gehören), welche die Länder durch eigene Verordnungen regeln. Baden-Württemberg nimmt dabei die benachbarten Grenzregionen von der Quarantänepflicht aus, sofern der Aufenthalt weniger als 24h dauert. Bayern erlaubt den kleinen Grenzverkehr nur in stark eingeschränkter Form und mit Auflagen (u.a. kein Einkaufen mehr möglich ohne negativen Test, digitale Einreiseanmeldung).
  • In der Schweiz und Liechtenstein bestehen derzeit keine Beschränkungen für Reisende aus Deutschland und Österreich. Die Schweiz sieht für die benachbarten Grenzregionen grundsätzliche Ausnahmen von Einreisebeschränkungen vor.
  • In Österreich bestehen derzeit ebenfalls noch keine Beschränkungen. Jedoch sieht die Österreichische Regierung ab dem 19.12.2020 bis zum 10.01.2021 eine grundsätzliche Quarantänepflicht von 10 Tagen bei Einreise aus allen Staaten mit 7-Tage-Inzidenz > 100 bzw. mindestens 5 Tage mit negativem PCR-Test vor. Details und mögliche Ausnahmen (z.B. für berufliche Gründe, Pendler, Güterbeförderung) werden noch geregelt.

Informationen zur aktuellen Situation in der Grenzregion am Bodensee und Links zu den offiziellen Auskunftsseiten sind zu finden unter www.bodenseekonferenz.org/covid19.


(Pressemeldung der IBK vom 15.12.20)

Auch die Corona-Hilfeseiten des BZI 4.0 werden regelmäßig aktualisiert. Lesen Sie hier mehr über die neuesten Ünterstützungsangebote, Hilfsmaßnahmen und Regelungen.

KONTAKT

NEWSLETTER

Kontakt zu Alexandra Boger

Alexandra
Boger

Netzwerkleitung
Tel: +49 7531 206-520
E-Mail: a.boger@htwg-konstanz.de

Kontakt zu Angelika Riebe

Angelika
Riebe

Projektmanagerin
Tel: +49 7531 206-782
E-Mail: angelika.riebe@htwg-konstanz.de

Kontakt zu Andrea Ammermann

Andrea
Ammermann

Projektmanagerin EDIH
Tel: +49 7531 206 182
E-Mail: andrea.ammermann@htwg-konstanz.de

Kontakt zu Dr. Damian Bäumlisberger

Dr. Damian Bäumlisberger

Projekt- und Marketingmanagement IoT Sustainability Lab
Tel: +49 7531 206-273
E-Mail: damian.baeumlisberger@htwg-konstanz.de

 

NEWSLETTER

Hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten, um regelmäßig den Newsletter des BZI 4.0 zu empfangen: