Die Förderlinie „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ startet in eine neue Auswahlrunde. Mit dem Programm stärkt das Land erneut gezielt innovative Projekte von kleinen und mittleren Unternehmen im Ländlichen Raum. Bewerbungen sind noch bis zum 28. Februar 2023 möglich.

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„Die kleinen und mittleren Unternehmen sind die Innovationsmotoren des Ländlichen Raums“, so Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk.

Die Förderlinie „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ richtet sich an innovationsorientierte Unternehmen, die das Potenzial haben, einen Beitrag zur Technologieführerschaft Baden-Württembergs zu leisten. Diese Unternehmen sind von besonderer Bedeutung für den Ländlichen Raum, da sie die ausgeglichene Struktur Baden-Württembergs prägen und Kernelemente für Innovationen und Zukunftsfähigkeit sind.

Kleine Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten können in der im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum angesiedelten Förderlinie „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ für ihre Investition bis zu 20 Prozent Zuschuss erhalten, mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten bis zu 10 Prozent. Der maximale Förderbetrag pro Projekt beträgt 400.000 Euro.

Die Antragsstellung erfolgt schriftlich bis zum 28. Februar 2023 durch die Gemeinden in Zusammenarbeit mit den Unternehmen.

40 Millionen Euro Fördermittel bis 2027

In der Förderperiode 2021 bis 2027 stehen für die Förderlinie insgesamt rund 40 Millionen Euro an Fördermitteln zur Verfügung. Die Mittel werden aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und dem baden-württembergischen Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum zur Verfügung gestellt. In den zurückliegenden beiden Auswahlrunden der angelaufenen neuen Förderperiode bewarben sich 40 Unternehmen. Davon wurden 27 Projekte zur Förderung mit insgesamt 10,6 Millionen Euro ausgewählt.

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