Zum 1. Januar 2020 ist in Deutschland das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagengesetz) in Kraft getreten. Das Gesetz ermöglicht die steuerliche Begünstigung von Forschungsausgaben von Unternehmen und soll Anreize setzen, in Forschung und Entwicklung (FuE) zu investieren.
Das Verfahren zur Beantragung der Forschungszulage ist zweistufig aufgebaut: Zuerst beantragen die Unternehmen bei der vom Bundesministerium für Bildung und Forschung beauftragten Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ)eine Bescheinigung, dass es sich bei dem Vorhaben um ein begünstigtes Vorhaben im Sinne des Gesetzes handelt; die Antragstellung ist seit September 2020 möglich. Mit der Bescheinigung wird anschließend beim jeweils zuständigen Finanzamt der Antrag auf Forschungszulage gestellt.
Am 11.03.2021 führt die BSFZ gemeinsam mit dem Bundesministerium der Finanzen die im letzten Jahr erfolgreich gestartete virtuelle Roadshow fort. Ziel ist es, Unternehmen alles Wichtige rund um die Steuerliche Forschungsförderung zu präsentieren und Fragen der Teilnehmer*innen zu beantworten.
Zu folgenden Themen werden Informationen vermittelt:
- Einführung Steuerliche Forschungsförderung und Forschungszulagengesetz: Anspruchsberechtigung, begünstigungsfähige FuE-Vorhaben und das zweistufige Antragsverfahren
- Das Antragsverfahren bei der BSFZ: Antragsformular, Prüfkriterien und Beispiele für FuE-Tätigkeiten
- Der Antrag auf Forschungszulage: Förderfähige Aufwendungen, Bemessungsgrundlage, Fördersatz und das Verfahren beim Finanzamt
Weitere Veranstaltungsinformationen finden Sie hier.
Weiterführende Informationen zur Forschungszulage: www.bescheinigung-forschungszulage.de